Leistungsbeschreibung

Hier erfährst du, welche Leistungen ein Contentlink umfasst und welchen Text du dafür bereitstellst. Ergänzend gelten das konkrete Angebot, die Bestellung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 22. September 2026.

Format

Ein Contentlink ist ein Beitrag, der auf einer Website Dritter (Portal) veröffentlicht und mit einer Verlinkung auf eine externe Zielseite versehen wird.

Das konkrete Angebot zeigt unter anderem das Portal, das Themengebiet, Kennzahlen, den Preis und die Laufzeit. Externe Kennzahlen werden zum Zeitpunkt der Erhebung wiedergegeben und sind keine zugesicherte Eigenschaft.

Textleistung

Du lieferst den zu veröffentlichenden Text mit mindestens 300 Wörtern. Die Textlieferung durch dich ist der Standard.

Jeder Beitrag enthält einen Link auf deine Kunden-URL. Die Ziel-URL und den gewünschten Ankertext gibst du bei der Bestellung an.

Du stellst sicher, dass die von dir gelieferten Inhalte, Zielseiten und Verlinkungen frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Linkattribute

Das konkrete Angebot weist das vereinbarte Linkattribut aus, zum Beispiel Dofollow. Eine allgemeine Zusage zu einem bestimmten Linkattribut gilt nicht unabhängig vom jeweiligen Angebot.

Lieferfenster und Fristbeginn

Die Veröffentlichung erfolgt meist innerhalb von 10 Werktagen nach Textfreigabe. Nach den AGB sind angegebene Lieferzeiten unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Die Veröffentlichung hängt außerdem von der Mitwirkung des jeweiligen Portalbetreibers ab.

Laufzeit

Es gilt die im Angebot ausgewiesene Laufzeit. Diese Übersicht verspricht keine dauerhafte Veröffentlichung unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.

Soweit eine Mindeststandzeit vereinbart ist, wirkt der Anbieter auf deren Einhaltung hin. Wird ein Beitrag innerhalb dieser vereinbarten Standzeit vom Portalbetreiber entfernt, sorgt der Anbieter nach den AGB für Ersatz auf einem vergleichbaren Portal oder für eine anteilige Gutschrift.

Korrekturen

Vor der Veröffentlichung ist eine Korrekturschleife enthalten.

Ablehnung

Der Anbieter kann eine Bestellung ablehnen, insbesondere wenn das Portal nicht mehr verfügbar ist oder die Inhalte des Kunden gegen die AGB verstoßen.

Wurde Guthaben für eine abgelehnte oder nicht zustande gekommene Veröffentlichung bereits belastet, wird es nach den AGB gutgeschrieben.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind insbesondere rechtswidrige, jugendgefährdende oder irreführende Inhalte. Für Themengebiete mit besonderen Anforderungen kann der Anbieter zusätzliche Nachweise verlangen oder die Bestellung ablehnen.

Eine darüber hinausgehende allgemeine Ausschlussliste ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Inhalts und Angebots.